Wärmepumpenförderung 2026 einfach erklärt
- Registrierung ab Mitte November 2025, förderbar rückwirkend ab 03.10.2025.
- Bis zu 7.500 € Zuschuss für Wärmepumpen – plus 5.000 € Bohrbonus.
- Gilt für Ein-/Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Mehrgeschossbauten.
- Förderquote bis 30 % der Investitionskosten, einkommensunabhängig.
- Kombinierbar mit dem Sanierungsbonus 2026 für thermische Maßnahmen.

Einleitung: Der Neustart der Heizungsförderung
Die Sanierungsoffensive 2026 des Bundes bringt mit dem neuen Förderprogramm „Kesseltausch 2026“ eine attraktive Möglichkeit, alte fossile Heizsysteme gegen klimafreundliche Technologien auszutauschen. Im Mittelpunkt stehen Wärmepumpen, Holzzentralheizungen und Fernwärmeanschlüsse. Gefördert wird der Austausch in Ein-/Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern sowie im mehrgeschossigen Wohnbau.
Förderhöhe & Bedingungen im Überblick
Die Bundesförderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss gewährt und ist mit max. 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Förderfähig sind Material-, Montage- und Planungskosten sowie die fachgerechte Entsorgung der Altanlage.
Heizungssystem | Max. Förderung | Boni |
---|---|---|
Wärmepumpe (Luft-, Sole-, Wasser/Wasser-Systeme) | 7.500 € | Bohr-/Brunnenbonus: +5.000 € |
Fernwärmeanschluss | 6.500 € | — |
Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Stückholz) | 8.500 € | — |
Die Förderung gilt einkommensunabhängig und kann mit Landesförderungen kombiniert werden. Investitionen sind ab 03.10.2025 förderfähig, die Registrierung startet Mitte November 2025.
Kesseltausch 2026 im Vergleich: EFH vs. Mehrgeschossiger Wohnbau
Der „Kesseltausch 2026“ unterscheidet sich je nach Gebäudetyp – ob Ein-/Zweifamilienhaus oder Mehrgeschossiger Wohnbau (MGW). Beide Programme verfolgen dasselbe Ziel: den Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Systeme, doch der Ablauf und die Berechnung unterscheiden sich.
Merkmal | Ein-/Zweifamilienhaus (EFH) | Mehrgeschossiger Wohnbau / Reihenhausanlage (MGW) |
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Wer kann einreichen? | Privatpersonen (Eigentümer, Bauberechtigte, Mieter) | Gebäudeeigentümer laut Grundbuch oder Wohnungseigentümergemeinschaften |
Was wird gefördert? | Tausch der Zentralheizung im EFH/Reihenhaus | Gesamtobjekt oder Anschluss einzelner Wohnungen an klimafreundliches System |
Art der Förderung | Pauschalbeträge je Heizungstyp + Boni | Berechnung nach Anlagenleistung (€ / kW) + Zuschläge (z. B. für Zentralisierung) |
Antragsverfahren | 2 Schritte: Registrierung → Antragstellung nach Umsetzung | Gesamtobjekt: Antrag vor Umsetzung → Fördervertrag → Endabrechnung |
Beratungspflicht | Energieberatungsprotokoll verpflichtend | Energieausweis oder Energieberatung erforderlich (Gesamtobjekt) |
Technische Kriterien | EHPA-Gütesiegel, GWP < 150, max. 55 °C VL | Gleiche Anforderungen wie EFH |
Für Mehrfamilienhäuser ist die Förderung leistungsabhängig (z. B. +100 €/kW) und beinhaltet zusätzliche Boni für Zentralisierung oder thermische Solaranlagen. Die Frist für die Endabrechnung läuft hier bis 30.09.2029.
Technik: Welche Wärmepumpen sind förderfähig?
- EHPA-Gütesiegel oder gleichwertiger Prüfbericht
- Kältemittel mit GWP < 150
- Maximale Vorlauftemperatur: 55 °C
- Leistung < 100 kW (EFH)
- Fachgerechte Installation durch befugte Betriebe
Besonders effizient sind moderne R290-Wärmepumpen – sie arbeiten mit dem natürlichen Kältemittel Propan (GWP ≈ 3), sind extrem energieeffizient und erfüllen alle Förderbedingungen.
So stellen Sie den Antrag (Schritt-für-Schritt)
- Schritt 1: Energieberatung des Bundeslandes durchführen lassen.
- Schritt 2: Online-Registrierung ab Mitte November 2025 auf sanierungsoffensive.gv.at → Budgetreservierung für 9 Monate.
- Schritt 3: Umsetzung der Maßnahme ab 03.10.2025 (Installation durch Fachbetrieb).
- Schritt 4: Antragstellung nach Fertigstellung → Prüfung → Auszahlung.
Kombination mit dem Sanierungsbonus 2026
Der Sanierungsbonus 2026 ergänzt den Kesseltausch und fördert thermische Verbesserungen wie Dämmung, Fenstertausch oder Dachsanierung mit bis zu 20.000 € Zuschuss. Beide Programme können kombiniert werden, um den Energieverbrauch und die Heizkosten dauerhaft zu senken.
Praxis: CHOFU R290-Wärmepumpen fürs Einfamilienhaus
Die CHOFU R290 Luft/Wasser-Wärmepumpen von Westech erfüllen alle Förderkriterien (GWP < 150, EHPA-konform) und bieten hohe Effizienz bei leisem Betrieb.
- CHOFU AEYC-0449ZU-CH1 – 4 kW R290 Wärmepumpe
- CHOFU AEYC-0649ZU-CH1 – 6 kW R290 Luft/Wasser
- CHOFU AEYC-1049ZU-CH1 – 10 kW R290 Luft/Wasser
Kombinierbar mit PV-Anlage, Pufferspeicher oder Smart-Home-Steuerung – perfekt für den Umstieg 2026.
Für wen lohnt sich der Kesseltausch?
- Hausbesitzer mit fossiler Heizung (Öl, Gas, Kohle, Elektro)
- Eigentümer von Reihenhäusern oder kleinen Wohnanlagen
- Wohnungseigentümergemeinschaften, die auf Zentralheizung umstellen wollen
- Alle, die Förderungen kombinieren und Energie langfristig sparen möchten
FAQ: Häufige Fragen
Wann startet die Förderung?
Registrierungen sind ab Mitte November 2025 möglich. Förderfähig sind Investitionen ab 03.10.2025.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 7.500 € für Wärmepumpen + 5.000 € Bohrbonus, max. 30 % der Investitionskosten.
Wer ist antragsberechtigt?
Privatpersonen (Eigentümer, Mieter, Bauberechtigte) für EFH; Eigentümergemeinschaften für MGW.
Welche technischen Anforderungen gelten?
EHPA-Gütesiegel, GWP < 150, max. 55 °C Vorlauftemperatur, Installation durch Fachbetrieb.
Kann ich die Förderung kombinieren?
Ja, mit dem Sanierungsbonus 2026 sowie Landesförderungen.
Wie lange ist Zeit für die Umsetzung?
EFH: 9 Monate nach Registrierung; MGW: Endabrechnung bis 30.09.2029.
Wo reicht man den Antrag ein?
Online unter www.sanierungsoffensive.gv.at.
Fazit: Jetzt vorbereiten und Fördervorteile sichern
Der Kesseltausch 2026 bietet eine historisch hohe Förderung für den Heizungsumstieg. Ob Ein-/Zweifamilienhaus oder Mehrgeschossbau – entscheidend ist die rechtzeitige Vorbereitung und die richtige Registrierung. Nutzen Sie die Zeit bis November 2025, um Energieberatung und Angebote einzuholen – so profitieren Sie ab Förderstart maximal von den staatlichen Zuschüssen.