Neue Wärmepumpenförderung 2026: So profitieren Sie vom Kesseltausch

Westech Solar e.U.
2025-10-11 15:27:00

Sanierungsoffensive 2026 – kurz erklärt

  • Start: Registrierung ab November 2025, förderfähig rückwirkend ab 3. Oktober 2025.
  • Bis zu 7.500 € Zuschuss für Wärmepumpen – plus 5.000 € Bohrbonus.
  • Gilt für Ein-/Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Mehrgeschossbauten.
  • Förderquote: maximal 30 % der Investitionskosten.
  • Neue Anforderung: verpflichtende Energieberatung vor Antragstellung.

Einleitung: Ziel & Hintergrund

Mit der Sanierungsoffensive 2026 setzt die österreichische Bundesregierung einen neuen Anreiz, fossile Heizsysteme gegen moderne, klimafreundliche Lösungen auszutauschen. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen, die auf Wärmepumpen, Fernwärme oder Holzheizungen umsteigen möchten.

Das jährliche Gesamtbudget beträgt 360 Mio. € (2026–2030). Förderfähig sind Investitionen ab dem 03. Oktober 2025. Registrierungen und Anträge sind ab November 2025 möglich.

Förderhöhe & Zuschläge

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und ist auf maximal 30 % der Investitionskosten begrenzt. Sie gilt für Material, Montage, Planung und Entsorgung der Altanlage.

Einfamilienhaus / Reihenhaus

Heizungssystem Max. Förderung Zuschläge
Wärmepumpe (Luft-, Wasser-, Sole-Systeme) 7.500 € Bohr-/Brunnenbonus: +5.000 €
Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Stückholz) 8.500 € Reduktion um 20 % bei älteren UZ37 (2021)
Nah-/Fernwärmeanschluss 6.500 € Hocheffizient oder klimafreundlich
Thermische Solaranlage +2.500 € Ab 6 m² Bruttokollektorfläche

Mehrgeschossiger Wohnbau (MGW)

Hier wird die Förderung nach Anlagenleistung und optionalen Zentralisierungsboni berechnet.

  • Grundpauschale: 6.500 € (Fernwärme), 7.500 € (Wärmepumpe), 8.500 € (Holz)
  • + 100 €/kW für 51–100 kW
  • + 100 €/kW (> 100 kW, Holz + 120 €/kW)
  • Zentralisierungsbonus: 2.000 € / WE (angeschlossen), 1.000 € / WE (vorbereitet)

Technische Anforderungen

  • EHPA-Gütesiegel erforderlich
  • Kältemittel mit GWP ≤ 750 (bei > 150 → –20 % Förderung)
  • Max. Vorlauftemperatur: 55 °C
  • Leistungsgrenze EFH: < 100 kW
  • Installation nur durch befugte Fachbetriebe

Für Holzheizungen gilt ein Kesselwirkungsgrad ≥ 85 % und die Einhaltung der neuen Umweltzeichenrichtlinie UZ37 (2025).

Verfahren & Antragstellung

Einfamilienhaus / Einzelwohnung

  1. Schritt 1 – Registrierung: Ab November 2025 online über sanierungsoffensive.gv.at. Erforderlich: ID Austria oder Lichtbildausweis, Energieberatungsprotokoll.
  2. Schritt 2 – Antrag: Innerhalb von 9 Monaten nach Registrierung. Förderauszahlung nach Prüfung durch KPC.

Mehrgeschossiger Wohnbau

  1. Antragstellung: Vor Umsetzung – nach Prüfung Förderungsvertrag mit voraussichtlicher Förderhöhe.
  2. Endabrechnung: Bis spätestens 30. September 2029 mit Rechnungsnachweis.

Wichtige Fristen: Förderfähig ab 03.10.2025 • Registrierung bis 31.12.2026 • EFH-Abschluss = 9 Monate nach Registrierung • MGW-Endabrechnung = 30.09.2029.

Kombinationsmöglichkeiten

  • Landesförderungen: Kombination ausdrücklich erlaubt.
  • Sanierungsbonus 2026: Bis zu 20.000 € für thermische Sanierung (z. B. Dämmung, Fenster, Dach).
  • Gesamtförderung darf Investitionskosten nicht überschreiten.

Was ist neu 2026?

  • Pflicht zur Energieberatung: Für EFH muss das Energieberatungsprotokoll bereits bei der Registrierung vorliegen.
  • GWP-Grenze angehoben: Neue Obergrenze 750 (GWP > 150 = –20 % Förderung).
  • Neue UZ37-Version (2025): Verbindlich für Holzheizungen.
  • Längere Frist im MGW: Endabrechnung bis 30.09.2029.

CHOFU R290-Wärmepumpen – effizient, förderfähig, bewährt

CHOFU R290 Luft/Wasser-Wärmepumpe – Außeneinheit
Kompakte CHOFU R290 Luft/Wasser-Wärmepumpe (Außeneinheit) – ideal für Einfamilienhäuser.

Die CHOFU R290 Luft/Wasser-Wärmepumpen passen perfekt zur Sanierungsoffensive 2026: natürlicher Kältemittelkreislauf (R290/Propan), hohe Jahresarbeitszahlen und leiser Betrieb – damit erfüllen sie die aktuellen technischen Förderkriterien (EHPA-konform, GWP ≤ 750, max. 55 °C Systemvorlauf) und sind speziell für den Austausch fossiler Heizungen geeignet.

Key-Highlights

  • Natürliches Kältemittel R290 (sehr niedriger GWP)
  • EHPA-Kriterien erfüllt, förderfähig laut Richtlinie
  • Inverter-Technologie für effizienten Teillastbetrieb
  • Leise Außeneinheit – angenehm im Wohnumfeld
  • Sanierungsfreundlich: hohe Systemtemperaturen möglich, ideal für Radiatoren
  • PV-ready & leichte Einbindung von Pufferspeicher/WW-Speicher
  • Kompakte Aufstellung (Monoblock), weniger Installationsaufwand

Förder-Fit 2026

  • Kombinierbar mit Kesseltausch & Sanierungsbonus
  • Bis zu 7.500 € Zuschuss (WP)
  • +5.000 € Bohrbonus (bei Sole-/Wasser-WP; Hinweis für Alternativen)
  • Förderquote bis 30 % der förderfähigen Kosten
  • Montage durch befugte Fachbetriebe

Modelle & Größen

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Planungshinweis: Für optimale Effizienz Heizkurve flach einstellen, Heizflächen prüfen (Vorlauftemperatur senken), und Warmwasserbereitung zeitlich mit PV-Ertrag abstimmen.

Offizielle Quellen & Dokumente

Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf den offiziellen Förderrichtlinien der Sanierungsoffensive 2026 des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK) und der Abwicklungsstelle KPC. Hier finden Sie die wichtigsten Dokumente und Links im Überblick:

Stand der Informationen: Oktober 2025
Quelle: BMK / Kommunalkredit Public Consulting (KPC)

FAQ: Häufige Fragen

Wann startet die Förderung?

Registrierungen sind ab November 2025 möglich. Förderfähig sind Leistungen ab 03.10.2025.

Wie hoch ist die Förderung?

Bis zu 7.500 € für Wärmepumpen + 5.000 € Bohrbonus = max. 30 % der Kosten.

Welche technischen Kriterien gelten?

EHPA-Gütesiegel, GWP ≤ 750, max. 55 °C Vorlauftemperatur, Installation durch Fachbetrieb.

Kann ich kombinieren?

Ja – mit Landesförderungen und dem Sanierungsbonus 2026.

Wie lange ist Zeit für die Umsetzung?

EFH: 9 Monate nach Registrierung • MGW: Endabrechnung bis 30.09.2029.



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